
VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN
Information für den Kunden
Anerkennung unserer Bedingungen
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
Der Besteller erkennt die Maßgeblichkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen mit der Erteilung
eines Auftrags an. Nachstehende Bedingungen gelten auch für Folgeaufträge.
1. Angebote
Alle Angebote gelten 30 Tage, ohne Verbindlichkeiten, falls nicht andere schriftliche Abmachungen getroffen werden.
2. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Abholung geht die Gefahr sofort auf
den Empfänger über.
3. Lieferfrist
Unsere Liefertermine sind unverbindlich. Unvorhergesehene Ereignisse verlängern unsere Lieferfrist. Verpflichtungen für die Einhaltung eines Liefertermins können nur unter der Voraussetzung eines ungestörten
Betriebsganges übernommen werden.
4. Reklamation
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich erfolgen. Bemängelungen entbindet nicht von der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Rücksendungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Bei fehlerhaft gelieferter Ware behalten wir uns das Recht auf Überarbeitung oder kostenfreien Ersatz nach Rückgabe der reklamierten Ware vor. Schadenersatzforderungen sind auf den Warenwert begrenzt. Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.
5. Bezahlung
Handwerkerrechnungen sind sofort nach Erhalt, rein netto, ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Wird das Zahlungsziel mehr als 14 Tage überschritten, werden Verzugszinsen berechnet.
6. Eigentum der Ware
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt dieses Eigentum des Lieferanten. Veräußert der Käufer
die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die, aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen, sicherheitshalber an den Lieferanten über. Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch
übereignet werden.
7. Schutzrechte
Sofern wir Artikel nach Zeichnungen, Modellen, oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben wurden, zu liefern haben, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich, uns Schadenersatzansprüche Dritter, die durch Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht wurden, unverzüglich freizustellen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 96515 Sonneberg/Thüringen.